Entwicklung der Option

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 04.10.2023

Optionen gehören der Gruppe der Finanz-Derivate an. Bei diesen handelt es sich dem Grunde nach um standardisierte Handelsinstrumente. Dabei bildet die Preisentwicklung eines Basistitels das Maß für den späteren Preis. Bei den Derivaten können Aktien, Indizes, Währungen oder sogar die Derivate selbst den Basistitel bilden. Am häufigsten treffen Anleger beim Handeln an der Börse auf Derivate in Form von Optionen oder Futures. Dabei gehören diese Anlageformen zu den am meisten gehandelten Produkten an der Börse. Doch, was ist das genau und wie verlief die Entwicklung der Option, bis sich das Spekulations-Derivat als das aktuell gültige Handelsinstrument herauskristallisierte?

  • Optionen werden an der Börse gehandelt-
  • die Option ist eine Variante des Derivats
  • Derivaten können unterschiedliche Titel zugrunde liegen
  • Basistitel maßgeblich für den späteren Preis
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Die klassische Variante: Was ist eine Option?

Die klassische Option bietet das Recht, ein Handelsgut zu einem Basispreis, der auch 'strike price‘ genannt wird zu handeln. Dabei kommt sowohl der Erwerb (Call) als auch die Veräußerung (Put) in Betracht. Durch das Handeln wird keine Verpflichtung begründet, was bedeutet, dass der Trader die Aktie oder einen anderen Basiswert nicht tatsächlich erwerben oder verkaufen muss. Es geht lediglich darum, das Recht zu begründen, ein Handelsprodukt zu dem vorher festgelegten Preis zu einem späteren Zeitpunkt zu handeln. Für den Erwerb der Option zahlt der Investor dem Verkäufer, der auch Stillhalter genannt wird eine Prämie, und zwar den Optionspreis. Ein Call-Optionsschein beinhaltet somit eine Verbriefung auf das Kaufrecht auf den Basiswert. Sollten Sie die amerikanische Variation handeln, können Sie als Käufer zu jeder Zeit bis zum Fälligkeitszeitpunkt Ihr Optionsrecht ausüben. Dagegen können Sie Ihr Recht in der europäischen Variante lediglich zum Termin der Fälligkeit ausüben. In den meisten Gegebenheiten üben Anleger den Call oder Put lediglich dann aus, falls der Kurs des Basiswertes zum Zeitpunkt der Fälligkeit über oder unter dem basismäßigen Wert liegt. Andernfalls ist es für den Anleger günstiger, das Wertpapier zu einem besseren Kurs am Markt zu handeln. Für Call sowie Put gibt es demgemäß die folgenden Profile:

  • Call: Kaufoption – Recht zum Kauf des Basiswertes
  • Put: Verkaufsoption – Recht zum Verkauf des Basiswertes
  • Long: Blickwinkel Käufer – Käuferpositon
  • Short: Blickwinkel Verkäufer – Verkäuferpositon

Hinweis: Käufer sowie Verkäufer beziehen sich auf die Option und nicht auf den Basiswert.

Der Kaufoptionsschein (Call): auf steigende Kurse setzen

Das zuvor Beschriebene kann am besten anhand eines Beispiels ausgeführt werden: Ein Investor erwirbt von einer Bank, die auch als Emittent bezeichnet wird, einen Kaufoptionsschein auf ein Wertpapier der Siemens AG. Diese hat einen Basispreis von 109 Euro. Der Optionstyp ist in diesem Fall amerikanisch und die Laufzeit wurde auf sechs Monate festgelegt. Der Händler hat somit das Recht von der Bank die Auslieferung der Aktie der Siemens AG zum Preis von 109 Euro zu fordern. Notiert das Papier der Siemens AG nun nach einiger Zeit bei 120 Euro, lohnt es sich für den Anleger, den Anteil zum Preis von 109 Euro zu kaufen. Sollte die Siemensaktie jedoch auf 90 Euro fallen, ist es für den Anleger günstiger, das Wertpapier am Markt zu erwerben. Daher wird er das Optionsrecht verfallen lassen sowie die Aktie direkt an der Börse kaufen.

Fraglich bleibt allerdings, ob diese Aktion dem Anleger auch einen Gewinn einbringt. Die Beantwortung dieser Frage hängt vornehmlich davon ab, wie hoch die Optionsprämie war. Gesetzt den Fall, der Käufer hat eine Prämie von fünf Euro auf das Recht gezahlt, das Papier bis zum Fälligkeitsdatum für 109 Euro zu kaufen. Bei einem Optionsverfall hat der Trader jedenfalls einen Verlust von fünf Euro gemacht. Bei einem Kauf macht er jedoch erst dann einen Gewinn, wenn der Basiswert über 109 Euro plus der Prämie, also auf über 114 Euro steigt. Anleger können also unter Umständen durch einen solchen Optionsschein unbegrenzt an den steigenden Kursen Gewinne einstreichen. Im Falle eines Kursverfalls bleibt der Verlust auf die Optionsprämie begrenzt.

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Wie unterscheiden sich Optionen von Optionsscheinen?

Sowohl Optionen als auch Optionsscheine sind Finanzinstrumente, mit denen Termingeschäfte durchgeführt werden. Das haben sie im Übrigen mit Futures gemeinsam. Investoren handeln bei diesen Geschäften sozusagen auf die Entwicklung der Option oder des Optionsscheins. Denn der Handel bezieht sich dabei auf einen abgegrenzten Zeitraum. Diese beiden Derivate beruhen auf demselben Prinzip. Der Käufer der Call Option spekuliert darauf, dass der Kurs des Basiswertes innerhalb eines bestimmten Zeitraums beziehungsweise bis zum Fälligkeitstermin steigen wird. Somit kommt der Trader in die Position, dass er den Basiswert zu einem äußerst niedrigen Preis kaufen kann. Den eigentlichen Gewinn macht der Investor, wenn er den Basiswert in einem günstig gelagerten Fall sofort zu dem höheren Wert weiterveräußert. Somit kann er die Differenz des Kurswertes zu Beginn des Rechtsgeschäfts von dem Wert am Fälligkeitstermin einstreichen. Im Gegensatz dazu spekuliert der Verkäufer der Call Option auf einen fallenden Kurs. Zugleich nimmt er an, dass der Käufer des Rechts, nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Basiswert zu erwerben. Somit erlangt der Verkäufer einen Gewinn mit der Prämie sowie den weiteren Einbehalt des Basiswertes.

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Optionen und Optionsscheine – eine Gegenüberstellung

Bei Optionen handelt es sich um standardisierte Produkte. Diese werden als Kontrakte an der Terminbörse getradet. Dagegen zählen Optionsscheine zu den Wertpapieren. Sie werden von den Emittenten (zum Beispiel den Banken) ausgegeben. Der Emittent spekuliert jedoch für gewöhnlich nicht einfach auf einen fallenden Kurs. Er emittiert einen weiteren Optionsschein, welcher sich konträr auswirken soll. Somit entgeht die Bank der Möglichkeit, ein Risiko einzugehen, da der Kurs entweder fällt oder ansteigt. Die Bank erwirtschaftet ihre Gewinne dabei aus den Provisionen, die sie für die ausgegebenen Optionsscheine erhält.

Optionsschein:

  • wird von einem Emittenten ausgegeben, der gleichzeitig den Kurs stellt
  • das Insolvenzrisiko trägt der Händler
  • lediglich Long Call oder Long Put möglich

Option:

  • wird von jedem Marktteilnehmer zur Verfügung gestellt
  • kein Risiko, da die Rechtsgeschäfte abgesichert sind
  • der Kurs wird von der Optionsbörse wie der EUREX festgelegt
  • die Bedingungen sind standardisiert
  • alles ist möglich wie Long Call, Short Call, Long Put, Short Put sowie Kombinationen daraus

Die unterschiedlichen Arten von Optionen:

Grundsätzlich sind sich Optionen sowie Optionsscheine recht ähnlich: Bei beiden handelt es sich um Termingeschäfte, die auf einem vorher feststehenden Basiswert beruhen. Dieser Wert wird auch häufig Underlying genannt. Bei beiden Variationen können unter anderem Underlyings der folgenden Finanzinstrumente vorliegen:

  • Aktien
  • Währungen
  • Indizes
  • Rohstoffe
  • Anleihen
  • Futures

Hinweis: Optionen haben eine hohe Transparenz, da ihr Kurswert jeden Tag an der Börse veröffentlicht wird. Dagegen haben Optionsscheine, die vom Emittenten ausgestellt werden, weniger Durchsichtigkeit.

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Die Entwicklung der Option: Handel auf Basis des Rechtserwerbs

Der Ursprung dieser Spekulationsprodukte ist im 17. Jahrhundert in den Niederlanden zu finden. Damals wurden dort die ersten Tulpen gezüchtet. Einige Zeit nach der Einführung wurde die Tulpe zu einer beliebten Blume in Holland. Eifrige Blumenzüchter machten sich daran, bestimmte Sorten zu ziehen, die viel Geld einbringen sollten. Immer mehr interessierte Blumenliebhaber bestellten die speziellen Sorten bei den Blumenhändlern, obwohl diese noch nicht auf den Markt gebracht worden waren. Um ihrem Ansinnen einen festen Grund zu geben, zahlten sie die Tulpen an. Die Blumenhändler boten den Käufern im Gegenzug, eine gewisse Menge Tulpenzwiebeln zu einem festgelegten Preis, an einem bestimmten Datum kaufen zu können. Damit waren die Grundlage für die erste Option geschaffen.

Im Prinzip wollten die Käufer ihr Geld gar nicht anlegen, sondern ihr Wille war voll und ganz auf die Ausübung des Rechtsgeschäfts gerichtet. Das konnte sich jedoch ändern, wenn die Tulpen bis zum Ausübungsdatum erheblich an Wert verloren hatten. In diesem Fall waren die Blumenkäufer dennoch zur Abnahme zum vereinbarten Entgelt verpflichtet und der Tulpenverkäufer machte ein Geschäft.

Hinweis: Die Entwicklung der Option brachte es mit sich, dass der Kaufmann in der Entstehungszeit der Optionsgeschäfte keine Wahlmöglichkeit hatte. Er musste die Tulpenzwiebeln zu dem vorher vereinbarten Preis abnehmen, ob er nun wollte oder nicht. Das konnte für diesen ein Riesengewinn oder auch den Bankrott bedeuten. 

Das Ausübungsrecht damals und heute

Die Entwicklung der Option dauerte über einen langen Zeitraum an. Insbesondere die Ausübungspflicht hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. In den Anfangszeiten musste der Käufer sein erworbenes Recht tatsächlich ausüben. Falls dieser die Berechtigung erhalten hatte, 20 Tulpenzwiebeln zum Preis von 200 Gulden zu erwerben, so konnte er am vereinbarten Kaufdatum dieses auch einlösen. Falls die Zwiebeln im Preis angestiegen waren, weil die Art und Gattung dieser Sorte auf einmal an Popularität zugenommen hatte, kam dem Händler dieser Vorteil zugute. Er konnte daraufhin die Tulpenzwiebeln mit einer Gewinnspanne von einhundert Prozent verkaufen.

Sollte jedoch die Nachfrage nach genau dieser Sorte Tulpen in der Zwischenzeit abgenommen haben, so konnte es vorkommen, dass die Tulpenzwiebeln am Kaufdatum lediglich die Hälfte wert waren. Doch, selbst wenn sie gar nichts mehr wert gewesen wären, hatte der Geschäftsmann der damaligen Zeit die Pflicht, die Zwiebeln abzunehmen. Der Blumenzwiebelkäufer durfte nicht angeben, auf den Handel verzichten zu wollen. Er musste die vereinbarte Geldsumme an den Blumenhändler bezahlen sowie die wertlose Ware mit nach Hause nehmen. Dieser Umstand hat sich bis heute komplett gewandelt. Denn bei den aktuellen Optionen, die am Markt angeboten werden, kann der Investor darüber entscheiden, ob er sein Recht zum Ende der Laufzeit ausüben möchte oder nicht. Diese Vorzüge genießen Anleger heute:

  • falls sich das Finanzprodukt nicht wie gewünscht entwickelt, besteht der größtmögliche Verlust in dem Risiko, die Optionsprämie zu verlieren
  • das Ausfallrisiko ist somit überschaubar, da kein Handelszwang besteht
  • Händler können dennoch auf Wunsch von den besseren Kursen profitieren

Hinweis: Finanzprodukte aufgrund der Übertragung eines Rechts bieten Händlern heutzutage einige Vorteile gegenüber anderen Handelsmöglichkeiten. Falls Sie feststellen, dass Ihr Trade anders verläuft, als gewünscht, können Sie heute den Verlust der Optionsprämie hinnehmen und das Rechtsgeschäft auslaufen lassen. Sie können Ihre Risiken im Vorhinein genauestens kalkulieren und dementsprechend handeln.

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Vor- und Nachteile im Vergleich zu Optionsscheinen

Optionen haben im Vergleich zu Optionsscheinen einige Vorzüge. Das gilt vor allem in Bezug auf das Risiko. Bei beiden Spekulationsinstrumenten können auch Händler mit einem kleinen Kapital über ein Konto traden. Der Investor ist nicht zur Ausübung verpflichtet. Dahingegen kann er die Gegebenheit nutzen, das Rechtsgeschäft verfallen zu lassen. Daneben hat er die Möglichkeit, das Finanzderivat, in der amerikanischen Variante noch vor dem Fälligkeitstermin zu verkaufen.

Deswegen muss der Anleger nicht unbedingt hohe finanzielle Reserven vorhalten, um in Bedarfsfall tatsächlich investieren zu können. Optionen sowie Optionsscheine sind handelbar, ohne den Basiswert abnehmen zu müssen. Dabei besteht jedoch eine Besonderheit bei den Optionsscheinen. Diese werden eher selten tatsächlich ausgeübt. Ihr Verwendungszweck dient vor allem der Spekulation auf einen Gewinnvorteil nach einem Weiterverkauf.

Durch einen Hebel kann der Gewinn einer Option vervielfältigt werden. Jedoch ist dabei auch zu beachten, dass das Verlustrisiko sich ebenfalls erhöht, falls sich der Kurs nicht in angenommener Weise entwickelt. In diesem Fall können Trader ihr gesamtes Kapital verlieren. Der Verkäufer kann die Optionsprämie in jedem Fall einstreichen.

Beide Derivate werden zum einen als Spekulationsinstrument genutzt. Zum anderen bilden sie eine gute Möglichkeit, eine andere Position im Portfolio gegen Verlust abzusichern. Das wird als Hedging bezeichnet.

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Fazit: die Entwicklung der Option

Durch eine Option erwirbt der Anleger das Recht, ein Finanzprodukt zum vorher festgelegten Preis zu erwerben oder zu verkaufen. Dabei trifft ihn nicht auch noch die Verpflichtung, das Recht auszuüben. Er kann es auch verfallen lassen, wobei er gleichzeitig seine eingelegte Optionsprämie verliert. Da das jedoch seine einzige Investition ist, kann das Risiko, einen Verlust zu erleiden in Grenzen gehalten werden. Das kommt der Kalkulierbarkeit des Rechtsgeschäfts zugute. Bei diesen Spekulationsinstrumenten ist die Fälligkeit zu einem vorher festgelegten Termin zu beachten. In der amerikanischen Variante kann jederzeit über das Produkt verfügt werden, was in der europäischen Form lediglich zum Ausübungszeitraum möglich ist. Investoren gehen beim Erwerb oder Verkauf des Rechts ein geringeres Risiko ein, als beim Handel mit Optionsscheinen. Der Händler trägt bei Optionsscheinen vor allem das Emittentenrisiko, das erheblich ist, falls die ausgebende Bank eine Insolvenz erleidet. Investoren können bei einer Geldanlage in Derivate selbst durch den Einsatz von wenig Kapital überproportional an der Wertentwicklung des Underlyings teilhaben. Prozentual gesehen reagiert der Optionswert stärker auf Kursänderungen eines Handelsprodukts als der Wert des Produkts selber. Dieser Effekt wird auch als Hebelwirkung bezeichnet. Der Umgang mit den vorgestellten Derivaten ist jedoch am ehesten erfahrenen Tradern zu empfehlen. Diese sollten genügend Kenntnisse sowie einige Handelserfahrung mitbringen, da das Agieren an der Börse mit Risiken verbunden ist.

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