Forex Handel Steuern – Alles rund um die Abgeltungssteuer – Alles rund um die Abgeltungssteuer

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 08.11.2022

Wer sich aktiv mit dem Trading befasst, sollte sich auch Gedanken um die Steuern machen. Alle Gewinne aus dem Handel müssen versteuert werden und so wollen wir Ihnen nachfolgend einige Informationen rund um die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer präsentieren.

Das Wichtigste zu den Steuern im Forex

  • Gewinne im Forex Handel müssen versteuert werden
  • Die Abgeltungssteuer gilt für alle Arten von Kapitalerträgen
  • Der Steuersatz liegt pauschal bei 25 Prozent
  • Wie mit der Versteuerung seitens der Broker umgegangen wird, hängt vom Sitz des Unternehmens ab
  • Steuerberatung durch Experten sinnvoll

 

Forex_strategie

1.) Was ist die Abgeltungssteuer?

Themenicon SteuernTrader müssen Gewinne im Devisenhandel versteuern. Eine eigene Forex Steuer kennt die deutsche Steuergesetzgebung nicht: Abhängig von der rechtlichen Konstruktion des Handels fallen Gewinne entweder unter die reguläre Einkommenssteuer oder unter die pauschale Abgeltungssteuer. Diese Steuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und sie gilt für alle Arten von Kapitalerträgen. Als Kapitalerträge werden alle Gewinne aus einer Geldanlage bezeichnet.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Zinsen bei Sparbüchern oder Girokonten
  • Erträge aus Zertifikaten
  • Dividendenzahlungen bei Aktien
  • Wertzuwächse bei Verkäufen von Wertpapieren

Vor der Einführung der Abgeltungssteuer wurden unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen zu unterschiedlichen Sätzen versteuert und die Abgeltungssteuer dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung und liegt pauschal bei 25 Prozent. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. noch die Kirchensteuer.

Fazit: Zur Vereinfachung der Versteuerung unterschiedlicher Arten von Kapitalerträgen wurde im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt, die alle erzielten Kapitalerträge innerhalb eines Jahres pauschal mit einem Satz von 25 Prozent belegt. Als Kapitalerträge gelten zum Beispiel Sparbuchzinsen oder auch Erträge aus dem Handel mit Wertpapieren.

Die Abgeltungssteuer wird auf alle erzielten Kapitalerträge fällig

2.) Forex Handel Steuern: Auslieferung oder Barausgleich?

Themenicon Gebuehren_KostenAnders als im Handel mit Wertpapieren greift die Abgeltungssteuer im Forex Handel nicht automatisch, weil sich bei Devisen um reale Wirtschaftsgüter handelt. Maßgeblich ist, ob Trader gegenüber ihrem Broker zumindest theoretisch einen Auslieferungsanspruch auf Devisen besitzen. Ist das der Fall müssen Trader ihre Gewinne aus Forex versteuern, indem die Nettoerträge abzüglich der Finanzierungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es gilt der persönliche Steuersatz. Anders verhält es sich, wenn zwischen Broker und Kunde ein Vertrag über Barausgleichszahlungen besteht, über die Gewinne im Devisenhandel abgerechnet werden. Kunden sind dann nicht Besitzer von Fremdwährungen, sondern besitzen lediglich einen Anspruch auf Partizipation durch Ausgleichszahlungen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich betrachtet um eine Form von Terminkontrakten, deren Gewinne unter die Abgeltungssteuer fallen. Die Steuer beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Trader mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent können ihre Gewinne alternativ im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. Für die Abgeltungssteuer gilt ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro, der durch einen dem kontoführenden Broker zu erteilenden Freistellungsauftrag wahrzunehmen ist. Die rechtliche Basis des Handels lässt sich den Vertrags- und Geschäftsbedingungen eines Brokers entnehmen. Verluste aus Termingeschäften können mit allen anderen Arten von Kapitalerträgen steuerlich verrechnet werden. Hier bieten CFDs gegenüber allen anderen Einkunftsarten Vorteile: Verluste aus Aktiengeschäften können beispielsweise nicht mit Dividendenerträgen verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt zunächst auf Brokerebene. Wird der Broker innerhalb eines Steuerjahres gewechselt kann eine Verlustbescheinigung angefordert werden, die den Übertrag zu einem anderen Broker ermöglicht.

Fazit: Im Forex Handel ist es nicht selbstverständlich, dass die Abgeltungssteuer gilt, da es sich bei Devisen um reale Wirtschaftsgüter handelt. Besteht zumindest ein Anspruch auf die Auslieferung der Devisen, werden die Erträge zum persönlichen Steuersatz versteuert. Beim Handel mit CFDs, bei dem nur an der Kursentwicklung eines Währungspaars partizipiert wird, gilt die Abgeltungssteuer. Es gibt dabei einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro.

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3.) Auf den Sitz des Brokers kommt es an

Themenicon DeutschlandWie Trader Gewinne mit Forex versteuern müssen hängt auch vom Sitz des Brokers ab. Ist der Broker keine Zahlstelle der deutschen Finanzbehörden (das ist z. B. bei Brokern der Fall, die in Deutschland lediglich mit einer Zweigniederlassung vertreten sind) wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch an den Fiskus abgeführt. Trader müssen ihre Gewinne dem zuständigen Finanzamt dann selbst melden. Diese Meldung sollte keinesfalls unterbleiben: Durch internationale Kontenabrufe kommen Unwahrheiten innerhalb der langen Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung sehr häufig ans Licht. Geht es um einen Broker in Deutschland, ist es in der Regel der Fall, dass die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten wird und sich der Trader nicht um die Versteuerung kümmern muss. Die eigenständige Abführung der Abgeltungssteuer bietet Tradern Liquiditätsvorteile, weil Gewinne nicht nach jedem Trade oder einmal pro Monat (die angewandten Verfahren unterscheiden sich geringfügig) besteuert und die Steuer dem Konto belastet wird. Die gute Nachricht: Wo im Forex Handel Steuern anfallen, werden auch Gewinne erzielt! Wer sich über die aktuelle Rechtslage nicht sicher ist, sollte sich in jedem Fall an einen Steuerexperten wenden und sich fachmännisch informieren lassen. Auch ist es empfehlenswert, bei einem Forex Konto Vergleich die AGBs der Broker hinsichtlich der Versteuerung zu studieren, um genau zu wissen, wie sich das zukünftige Vorgehen gestaltet.

Fazit: Wie mit der Versteuerung der Kapitalerträge seitens der Broker umgegangen wird, hängt in erster Linie davon ab, wo sich der Hauptsitz eines Trading-Anbieters befindet. Bei ausländischen Anbietern wird die Versteuerung den Tradern überlassen. Es empfiehlt sich, sich in Steuerfragen immer an einen Fachberater zu wenden.

4.) Fazit zu den Forex Handel Steuern: Abgeltungssteuer wird immer fällig

Gewinne, die im Forex-Handel erzielt werden, unterliegen in den meisten Fällen der Abgeltungssteuer. Diese wird auf alle Kapitalerträge erhoben und liegt bei pauschal 25 Prozent. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen die Kirchensteuer. Wer bei einem Broker handelt sollte wissen, dass die Handhabung bezüglich der Versteuerung nicht immer gleich ist. Broker, die in Deutschland ansässig sind, behalten die Abgeltungssteuer in der Regel automatisch ein und ausländische Broker überlassen die Versteuerung ihren Tradern. Es ist wichtig, sich in puncto Steuern an einen Experten zu wenden und im Detail zu erfahren, wie mit erzielten Forex-Gewinnen umgegangen werden muss. Prüfen Sie immer ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Betrug.org bietet Ihnen ein breites Spektrum an Analysen (z.B. Admiral Markets).

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