Das Handelsunternehmen IG (ehemals IG Markets) kann bereits auf eine lange Firmengeschichte zurückblicken. Gegründet im Jahre 1974, ist der Broker bereits seit über 40 Jahren im Markt aktiv. IG zählt mittlerweile zu den renommiertesten und beliebtesten Anbietern für Forex und CFD. Überzeugend ist dabei nicht nur das umfassende Angebot an Handelsinstrumenten, sondern auch die professionellen Handelsplattformen, das IG Demokonto und der kompetente Kundensupport. Besonders hervorstechend ist die Tatsache, dass es bei der Kontoeröffnung keiner festgelegten IG Mindesteinlage bedarf. Bei IG bringt der Wegfall der Abgeltungssteuer über das ganze Jahr zusätzliche Liquidität. Beim Handel über IG wird die Abgeltungssteuer nicht direkt abgeführt. Die IG Abgeltungssteuer wird nicht verrechnet, weil Unternehmen, die außerhalb der deutschen Landesgrenzen ihren Sitz haben, die Abgeltungssteuer nicht abführen müssen. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Kapitalerträge aus Ländern außerhalb Deutschlands nicht steuerpflichtig sind.
Details zur IG UK Abgeltungssteuer auf einen Blick:
- Bei IG wird keine Abgeltungssteuer verrechnet
- Für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bei IG ist der Steuerpflichtige verantwortlich
- Höhere Liquidität auf dem Handelskonto innerhalb des Jahres
- Arbeiten Sie mit Ihrem Geld, bevor das Finanzamt zugreift
- Verrechnung der Abgeltungssteuer über das gesamte Jahr ist gegeben
1. Was ist die Abgeltungssteuer überhaupt?
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen Steuerbetrag, der direkt von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt wird. Die Steuer wird also quasi direkt aus der Quelle entnommen und kann somit auch als Quellensteuer bezeichnet werden. Jeder Anleger muss seit dem ersten Januar 2009, die Abgeltungssteuer für alle Gewinne und Kapitalerträge aus dem Verkauf von Wertpapieren bezahlen. Zu den Kapitalerträgen werden dabei die Zinsen, Dividenden und Gewinne aus beispielsweise Fonds und Aktien gezählt. Wurden bisher die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz der Anleger berechnet, beträgt die Abgeltungssteuer seit ihrer Einführung einheitlich 25 Prozent.
Fazit: Seit dem ersten Januar 2009, müssen Anleger eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf alle Gewinne und Kapitalerträge aus dem Verkauf von Wertpapieren bezahlen. Diese wird direkt von den Kreditinstituten an die Finanzämter abgeführt und kann auch als Quellensteuer bezeichnet werden.
2. Trader bezahlen die Abgeltungssteuer im Zuge der Einkommenssteuer
Für deutsche Staatsbürger, wie das auch für Bürger in anderen Ländern teilweise zutrifft, werden von den Kapitalerträgen, die Anleger bei den Sparkassen, Banken und Brokerhäusern erwirtschaften, sofort Steuern in Abzug gebracht und von den Geldinstituten an den Fiskus abgeführt. Es handelt sich dabei um die Abgeltungssteuer, die nach dem deutschen Steuerrecht derzeit 25 Prozent beträgt. Diese direkte Belastung der Konten erfolgt allerdings nur, wenn der Ertrag innerhalb Deutschlands erreicht wurde. Die Abgeltungssteuer wird für alle Arten von Zinserträgen, Dividenden, Aktiengewinnen und alle Arten von Trades von den Kreditinstituten und Brokerhäusern in Deutschland von den Erträgen in Abzug gebracht und dem Sparer, Anleger, Investoren und Trader mit dem Ertrag sozusagen in Rechnung gestellt. Bei im Ausland ansässigen Brokern, wird die Versteuerung dem Trader überlassen. Für Erträge unter der Freistellungsgrenze des Sparerfreibetrags können Sparer, Anleger, Investoren und Trader einen Freistellungsauftrag bei der betreffenden Bank, Sparkasse oder Broker einreichen. Denn nur so kann der Freibetrag in Anspruch genommen werden. Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss den vollen Kapitalertrag versteuern oder kann in der Einkommensteuererklärung (für den Fall dass der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wurde) alle bereits abgeführten Beträge für die Abgeltungssteuer aufführen und verrechnen lassen.
Fazit: Wie die Versteuerung der erzielten Kapitalerträge abläuft, hängt davon ab in welchem Land die Gewinne erzielt werden. Bei gewinnen innerhalb Deutschlands erfolgt die direkte Belastung des Handelskontos, bei ausländischen Brokern liegt die Versteuerung beim Trader. Wer mit seinen Gewinnen unter der Freistellungsgrenze bleibt, sollte bei seinem Broker einen Freistellungsauftrag einreichen, um von diesem Freibetrag überhaupt profitieren zu können.
3. Die steuerlichen Vorteile beim Handel über IG
Trader, die über den Broker IG handeln, müssen nicht mit einem Abzug einer IG Abgeltungssteuer rechnen. Der Broker hat seinen Sitz nicht in Deutschland und muss daher keine Abgeltungssteuer abführen. Diese Tatsache eröffnet für Trader die Möglichkeit ihre Liquidität über das gesamte Jahr zu erhöhen und mit dieser erhöhten Liquidität neue erfolgreiche Trades zu platzieren. Selbstverständlich unterliegt ein Kapitalertrag im Ausland auch der Kapitalertragssteuer, aber die Fälligkeit ergibt sich erst durch die Forderung des Finanzamts im Folgejahr nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung. Wer als Trader einmal in Verbindung mit der Abgeltungssteuer IG Erfahrungen gesammelt hat, freut sich über die erhöhte Liquidität. Jeder Kapitalertrag im Ausland muss allerdings erfasst werden und in der Einkommensteuererklärung aufgeführt sein. Der große Vorteil gegenüber Tradern, die ihre Geschäfte bei einem Broker in Deutschland machen ist der, dass die Gewinne und Verluste über das Jahr verrechnet werden können und auf diese Weise nur für den am Jahresende entstandenen Gewinn die Abgeltungssteuer fällig wird.
Fazit: Die Tatsache, dass IG seinen Sitz nicht in Deutschland hat und somit keine Abgeltungssteuer abführen muss, ermöglicht Tradern eine hohe Liquidität über das gesamte Jahr. Die Abgeltungssteuer wird, wenn der Handel über einen ausländischen Broker läuft, erst im Folgejahr nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung fällig.
4. Unser Fazit: Trader müssen sich selbst um die Versteuerung kümmern
Wer Kapitalerträge beim Online-Handel erzielt, muss seit dem Jahr 2009 eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen. Wie die Versteuerung gehandhabt wird, ist davon abhängig in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet wurden. Deutsche Broker führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, beim Traden über ausländische Unternehmen, ist der Händler selber für die Versteuerung zuständig. Letzteres hat den Vorteil, dass Händler über das gesamte Jahr hinweg über eine höhere Liquidität verfügen. Trader sollten unbedingt daran denken, einen Freistellungsauftrag einzureichen, um von dem Freibetrag Gebrauch machen zu können.
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